Förderung

  • Förderung der 24-Stunden -Betreuung: 
    Diese Förderung kann entweder beim Land Niederösterreich oder beim Bundessozialamt beantragt werden.

     
  • Folgende Voraussetzungen müssen für die Gewährung eines Zuschusses gegeben sein: 
    Vorliegen eines legalen Betreuungsverhältnisses Hausbetreuung.

     
  • Bei Bezug von Pflegestufe 1 und 2 und Vorliegen einer nachgewiesenen Demenzerkrankung (ärztliche Bestätigung), wird gefördert.
     
  • Bei Bezug von Pflegestufe ab Stufe 3 Nachweis der Notwendigkeit einer 24-Stundenbetreuung (fachärztliche Bestätigung der Pflegestufe 3 oder 4 wird eine Förderung durch das Land Niederösterreich in Höhe von € 640 für zwei selbstständig tätige Betreuungskräfte bzw. € 320 für eine selbstständig tätige Betreuungskraft und zwölf Mal jährlich ausbezahlt.

Tarife 2023
Die Kosten werden bei Änderung der Pflegestufe 
und des Zustandes des Patienten angepasst.

Alle Gebühren sind im Tagestarif enthalten ausgenommen der Transportkosten von € 180,-


Bei zweiter Person im Haushalt, zusätzliche Mehrkosten von € 250,00,-

Pflegestufe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7
Kosten pro Betreuungstag nach Pfegeaufwand € 75,00 € 78,00  € 80,00 € 85,00 € 88,00 € 92,00 € 95,00
Betreuungskosten pro Monat (für dreißig Tage) € 2250,00 € 2340,00 € 2400,00 € 2550,00 € 2640,00 € 2760,00 € 2850,00
Abzüglich Pflegegeld € 175,00 € 322,70 € 502,80 € 754,00 € 1024,20 € 1430,20 € 1879,50
Abzüglich staatl. Förderung für 2 Betreuerinnen € 0,00 € 0,00 € 640,00 € 640,00 € 640,00 € 640,00 € 640,0
Summe Staatliche Beihilfe € 175,00 € 322,70 € 1142,80 € 1394,00 € 1664,20 € 2070,20 € 2519,50
Kosten für ein Monat (30 Tage) € 2075,00 € 2017,30 € 1257,20 € 1156,00 € 975,80 €689,80 € 330,50
Kosten pro Tag (Eigenleistung Patient) € 69,17 € 67,24 € 41,91 € 38,53 € 32,53 € 22,99 € 11,02